Übertrittsbedingungen nach Jahrgangsstufe 4 der Grundschule

 


Aktuelle Bayerische Übertrittsregelungen (Seite des Kultusministeriums)

 

 

Übertrittsbedingungen nach Jahrgangsstufe 5 der Mittelstufe

Übertritt in Jgst. 5 an:

 

Gymnasium:

 

Realschule:

Jahreszeugnis D,M: Ø 2,00*

 

Jahreszeugnis D,M: Ø 2,50*

Sonderfälle siehe unten *,**


Übertritt in Jgst. 6 an:

 

Gymnasium:

 

Realschule:

nur Aufnahmeprüfung

 

Jahreszeugnis D,M,E: Ø 2,00
bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung

 * Möglichkeit zur Eignungsfeststellung durch Lehrerkonferenz (Härtefallregelung)
Wird nach dem Besuch der Jahrgangsstufe 5 der Haupt-/Mittelschule bzw. der Realschule die erforderliche Gesamtdurchschnittsnote für den Übertritt in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule bzw. des Gymnasiums nicht erreicht, kann die Lehrerkonferenz (der zuletzt besuchten Schule) in Ausnahmefällen trotzdem die Eignung zum Übertritt feststellen, wenn infolge nachgewiesener erheblicher persönlicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden die jeweilige Gesamtdurchschnittsnote nicht erreicht wurde (z. B. Krankheit) und für die Schülerin oder den Schüler aufgrund ihrer oder seiner bisherigen Leistungen die Aussicht besteht, eine Realschule bzw. ein Gymnasium mit Erfolg zu besuchen.

** Probeunterricht, Übertritt von Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Schulen
Ein Probeunterricht in Jahrgangsstufe 5 findet grundsätzlich nicht mehr statt, da die Fördermaßnahmen in der Gelenkklasse die Zeit bis zum Ende des Schuljahres benötigen, um sinnvoll und wirksam durchgeführt zu werden. Entscheidend für den Übertritt ist deshalb nunmehr das Jahreszeugnis.
Ausnahme: Staatlich genehmigte Schulen (z. B. Montessori-Schulen) sind im Gegensatz zu staatlichen Schulen und staatlich anerkannten Schulen nicht berechtigt, für den Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 an staatliche Realschulen und Gymnasien rechtsverbindliche Schullaufbahnempfehlungen zu erteilen, da den dort erzielten Noten nicht vergleichbare Kriterien zugrunde liegen. Daher findet für diese Schüler ein eigener landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart statt.

Grund- und Mittelschule Weitnau